Ersatzwirtschaftsgut

Ersatzwirtschaftsgut
Begriff des Einkommensteuerrechts (§ 6b EStG):  Wirtschaftsgut, das als funktionsgleicher Ersatz für ein aus dem  Betriebsvermögen ausgeschiedenes Wirtschaftsgut hergestellt oder angeschafft wird und auf das unter bestimmten Voraussetzungen die  stillen Rücklagen des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übertragen werden dürfen.
- Vgl. auch  Ersatzbeschaffungsrücklage.

Lexikon der Economics. 2013.

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