- Ersatzwirtschaftsgut
- Begriff des Einkommensteuerrechts (§ 6b EStG): ⇡ Wirtschaftsgut, das als funktionsgleicher Ersatz für ein aus dem ⇡ Betriebsvermögen ausgeschiedenes Wirtschaftsgut hergestellt oder angeschafft wird und auf das unter bestimmten Voraussetzungen die ⇡ stillen Rücklagen des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übertragen werden dürfen.- Vgl. auch ⇡ Ersatzbeschaffungsrücklage.
Lexikon der Economics. 2013.